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Kolle̲giengeldạbgeltung

die, -, -en

Ausgleichzahlung für Einnahmenentgang von Hochschullehrern


Wortart: Substantiv
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Tags: amtssprachlich
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Lupina
Erstellt am: 13.10.2018
Region: Hessen ()
Bekanntheit: 15%  
Bewertungen: 2 2

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Kommentare (3)


Das Kollegiengeld, eine Remuneration, die ein Universitätslehrer von seinen Studenten für die Stunden seiner Lehrtätigkeit erhielt, gab es an den deutschen Universitäten bis vor 200 Jahren. An österreichischen wurde es auf ministerielle Anregung hin von 1850 bis 1972 kassiert (pro inskribierter Semesterstunde 4 Schilling zahlte ein Österreicher oder Südtiroler zuletzt, 12 Schilling die Ausländerin aus Deutschland). Als aber während der Kreisky-Regierung die Semestergebühren abgeschafft wurden, versiegte auch diese Einnahmequelle und man war gezwungen, die Dozenten für den Einnahmenentfall durch §§ 51, 51a, 52 des Gehaltsgesetzes zu entschädigen - https://tinyurl.com/ycvy6hvp – das ist die bis heute bestehende ruhegenussfähige(!) „Kollegiengeldabgeltung“.

„Unerhört!“ „Diskriminierung!“ ereiferten sich die Abgeordneten der Opposition über eine Anfragebeantwortung von Frau Minister Firnberg mit dem Kern:
Laut Auskunft der Quästur und des Zentralbesoldungsamtes, also nunmehr Bundesrechenamt, haben die Hochschullehrer ihre Kollegiengeldabgeltung nie vor Mitte Feber angewiesen erhalten. Wir haben jetzt eine andere Situation.
source: Nationalratssitzung v. 5.3.1980, S. 2508f.

Lupina 13.10.2018


Es gibt kein Kollegiengeld mehr!. Seit fast einem halben Jahrhundert gibt es - in Österreich wie anderswo - nur noch das Wort. Wenn die Technische Universität Wien anderes behauptet, zeigt dies, dass es dort entweder an deutscher Sprache oder aber an Leseverständnis mangelt! Da wird nämlich kühn erklärt:
Im Lehrabgeltungsbereich erfolgt die Bearbeitung der Kollegiengelder für Mitarbeiter_innen des Lehrbetriebes gemäß § 51 Gehaltsgesetz (...)
Kollegiengeld
Das Kollegiengeld ist für beamtete Universitätsprofessoren_innen und Dozenten_innen gemäß § 51 Gehaltsgesetz und für Assistenten_innen nach „altem Dienstrecht“ § 52 Gehaltsgesetz Abs. 1 anzuweisen.
source: TU Wien

Duden meint, "Abgeltung" sei ein besonders österreichischer und schweizerischer Begriff für Vergütung, Kostenersatz.
Klar: Das Kollegiengeld war eine von den Studenten geleistete Vergütung für die gehaltenen Kollegien und die ist abgeschafft worden, doch damit es den Unterrichtenden nicht schlechter geht, gibt es jetzt eine Abgeltung, einen E r s a t z der nicht mehr bezahlten Vergütung!
Lupina 13.10.2018


Erinnerung:
Interessant ist, dass neben dieser Besoldung ein honorarartiges Element der Entlohnung existierte, so wie es für die klassischen Professionen typisch ist. Denn die Professoren hatten Anspruch auf Vorlesungsgebühren, die durch die Studierenden zu entrichten waren, das sogenannte Kollegiengeld.
source: Bulletin der Vereinigung der Schweizer Hochschuldozenten, 39. Jg., Heft 3 / 4, Nov. 2013

Koschutnig 14.10.2018





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