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Kịnderbe͟istand

der, -(e)s, Umlaut + -e

Verfahrensbeistand


Wortart: Substantiv
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Tags: rechtssprachlich
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 20.12.2017
Region: Klagenfurt(Stadt) (Kärnten)
Bekanntheit: 20%  
Bewertungen: 1 2

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Kommentare (1)


Ein vormundähnlicher Vertreter der Kindesinteressen in einem Verfahren.
Schon seit Juli 2010 gibt es die Einrichtung des " Kinderbeistands". Dessen Aufgabe ist es, Minderjährige unter 14 Jahren in einem ihretwegen anhängigen Verfahren zu unterstützen
source: Helene Klaar, Scheidungs-Ratgeber für Frauen
(2015)
Ein Kinderbeistand ist ein psychosozial geschulter Begleiter mit viel Erfahrung in der Arbeit mit Kindern. Als unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson unterstützt er oder sie die Kinder in „stürmischen Zeiten“ für die Dauer des Gerichtsverfahrens. Der Kinderbeistand fungiert gewissermaßen als „Sprachrohr des Kindes“.
source: Justizbetreuungsagentur
Aufgabe des Kinderbeistands ist es, ein Vertrauensverhältnis mit dem Kind herzustellen, es über das Verfahren zu informieren und gemeinsam mit Ihrem Kind seinen Wünschen und Interessen vor Gericht (und anderen Behörden) Gewicht und Gehör zu verschaffen. Ein Kinderbeistand ist ausschließlich parteilicher Vertreter der Interessen für das Kind und daher gegenüber dem Kind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
source: Justiz.gv.at., Bürgerservice
„Viel mehr Kinderbeistände“ als die in Salzburg vorhandenen zehn brauche es, damit von Scheidung betroffene Kinder tatsächlich zu ihren Rechten kommen, kritisiert die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt.
source: Mein Bezirk.at Flachgau, 30.3.2011

In D:
Verfahrensbeistand (für Kinder bzw. junge Jugendliche), auch Verfahrenspfleger, ugs. oft Verfahrenshelfer (in Österreich etwas anderes, s. Verfahrenshilfe!)
Koschutnig 20.12.2017





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