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Vorstellungsbehörde

die, -, -n

Widerspruchsbehörde


Wortart: Substantiv
Tags: rechtssprachlich
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 30.01.2016
Bekanntheit: 0%  
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Ermittelt die Vorstellungsbehörde selbst den (von der Gemeinde mangelhaft erhobenen) Sachverhalt, so hat sie alle Vorschriften der §§ 37 ff AVG 1950 zur mängelfreien Ermittlung des Sachverhaltes einzuhalten.
source: RIS – VwGH v.26.01.1984
Die Vorstellungsbehörde hat mit ihrem Bescheid das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde verletzt; und zwar dadurch, dass sie der Gemeinde den Auftrag erteilt hat, einen im eigenen Wirkungsbereich ergangenen, bereits rechtskräftigen Bescheid des Bürgermeisters aufzuheben [...]. Aufgrund dieses unzulässigen Eingriffes in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde durch die Vorstellungsbehörde wurde gegen den Vorstellungsbescheid Verwaltungsgerichtshofbeschwerde erhoben.
source: Kommunal.at
Nach stRsp /=ständiger Rechtssprechung/ des VwGH sind an einen nicht angefochtenen, aufhebenden Bescheid der Vorstellungsbehörde sowohl die Gemeinde als in der Folge auch die Vorstellungsbehörde und der VwGH gebunden, und zwar nicht nur etwa an den Spruch, sondern auch an die diesen Spruch tragenden Gründe im Umfang der dort ausdrücklich geäußerten Rechtsansicht der Vorstellungsbehörde, mag diese auch noch so verfehlt sein.
source: RIS v. VwGH v. 5.12.1991

D:
Bei der "Widerspruchsbehörde" handelt es sich um jene Behörde, welche für den Erlass eines Widerspruchsbescheids zuständig ist, wenn Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt eingelegt worden ist. [...]. Gemäß § 73 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) wird die Widerspruchsbehörde definiert; grundsätzlich handelt es sich bei dieser um die nächsthöhere Behörde im Vergleich zur Ausgangsbehörde, also um die unmittelbar vorgesetzte Behörde.
source: Juraforum.de

Koschutnig 30.01.2016





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